
Zusammenstellung der Auswertungen und Unterlagen für Ihren Steuerberater zur Erstellung der entsprechenden Jahresabschlüsse
Unterstützung bei der Inventurvorbereitung und Bewertung

Gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz umfasst unsere Leistung nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle.
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